Siegfried Forster
Artikel vom 08.07.2009 Letzte Aktualisierung am 08.07.2009 15:14 TU
Wörtlich teilte EU-Wettbewerbs-Kommissarin Neelie Kroes am Mittwoch in Brüssel mit: «Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht». Ihre Mitarbeiter hatten bereits im Jahr 2006 die Geschäftsräume von E.ON und Gaz de France durchsucht.
Profitable Stillhalte-Abkommen
Die EU-Kommission erläuterte, es hätte 1975 beim Bau der MEGAL-Pipeline eine Art Stillhalte-Abkommen gegeben zwischen der mittlerweile zu E.ON gehörenden Ruhrgas AG und GDF. E.ON habe damals zugesichert, kein über die Pipeline aus Russland importiertes Gas in Frankreich zu verkaufen. GDF habe sich im Gegenzug vom deutschen Markt fern gehalten. Zum damaligen Zeitpunkt hatte Gaz de France noch ein legales Monopol auf den Erdgasimport nach Frankreich. Auch Ruhrgas profitierte in Deutschland von einem geschützten Versorgungsbereich. Tatsächlich waren Abkommen dieser Art erst seit 1998 verboten. Doch nach Angaben der Wettbewerbshüter haben beide Konzerne auch nach der Liberalisierung des europäischen Gasmarkts im Jahr 2000 an ihrer Vereinbarung festgehalten. Erst Ende September 2005 sei die Marktaufteilung aufgegeben worden.
Gemeinsame Pipeline
E.ON Ruhrgas und GDF Suez sind Eigentümer und Betreiber der Pipeline von der deutsch-tschechischen und deutsch-österreichischen Grenze im Osten zur deutsch-französischen Grenze im Westen. Über das aus zwei parallelen Leitungen bestehende Pipelinesystem mit einer Gesamtlänge von rund 1100 Kilometer wird russisches Gas nach Deutschland und Frankreich importiert.
GDF-Suez und E.ON bestreiten Vorwürfe
Beide Konzerne wiesen die Vorwürfe zurück und kündigten rechtliche Schritte an. Bernhard Reutersberg, Vorstandsvorsitzender von E.ON Ruhrgas, erwiderte, die Kommission konstruiere Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden hätten. Die in den 70er Jahren mit Gaz de France getroffenen Vereinbarungen seien zur Absicherung der Investitionen in den Leitungsbau erforderlich gewesen. Sie seien jedoch nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden, bekräftigte Reutersberg. Zu keiner Zeit hätten die Unternehmen dabei gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Gaz de France Suez wies die Vorwürfe ebenfalls zurück und wies daraufhin, es sei derzeit E.ONs größter ausländische Wettbewerber auf dem deutschen Gasmarkt.
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