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Integration

Burkaverbot verlangt

 Ulrike Sachweh

Artikel vom 26.01.2010 Letzte Aktualisierung am 27.01.2010 10:20 TU

Junge Frau mit Nikab in London.fabbio CC-by-sa-2.0
Frankreich steuert auf ein Verbot der Ganzkörperverschleierung muslimischer Frauen in Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu. Eine parteiübergreifende Enquetekommission der Nationalversammlung forderte am Dienstag einstimmig eine Parlamentsresolution, die ein Verbot der Burka "auf dem Gebiet der Republik" verlangen soll.

Eine große Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich zudem für ein Gesetz aus, das die Vollverschleierung in allen staatlichen Einrichtungen einschließlich des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs untersagt. Weiter erlaubt wäre die Burka damit auf offener Straße und in der Privatwirtschaft.

Aus rechtlichen Gründen soll sich das Verbotsgesetz nicht allein auf
die Burka oder andere Formen der Verschleierung muslimischer Frauen beziehen. Es soll generell jegliche Vermummung in staatlichen
Einrichtungen verbieten. Geldbußen bei Zuwiderhandlungen sind nicht
geplant; Burka-Trägerinnen sollen aber staatliche Dienstleistungen
verweigert werden.
    
Die Regierung will über die Reichweite des Verbots erst nach den Regionalwahlen im März entscheiden. In einer am Montag
veröffentlichten Umfrage hatten sich fast zwei Drittel der Franzosen für ein Verbot der Burka in der gesamten Öffentlichkeit ausgesprochen - "sogar auf der Straße".

Frankreich hat mit über fünf Millionen Menschen die größte muslimische Gemeinde Europas. Nach Angaben des Innenministeriums tragen aber nur etwa 1900 muslimische Frauen die Burka. 

Frankreich ist nicht das einzige europäische Land, in dem über ein Burka-Verbot debattiert wird. In den Niederlanden sind mehrere
Gesetzesentwürfe in Vorbereitung, die das Tragen an Schulen und für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst verbieten sollen. Auch in Dänemark diskutiert die liberal-konservative Regierung über verschiedene Verbotsmöglichkeiten. In Großbritannien hat die Regierung dagegen gerade bekräftigt, dass Religionsfreiheit auch die Freiheit der Kleidungswahl einschließe.