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Umweltkatastrophe

"Erika"-Prozess geht in zweite Instanz

 Ulrike Sachweh

Artikel vom 05.10.2009 Letzte Aktualisierung am 05.10.2009 12:01 TU

Ölpest nach dem Untergang der "Erika", 1999(Photo : AFP)
Die verheerende Ölkatastrophe durch den Untergang des Tankers "Erika" im Dezember 1999 in der Bretagne beschäftigt nun wieder die französische Justiz. Am Montag begann in Paris das Berufungsverfahren. Der Ölkonzern Total und andere Verurteilte wollen die Aufhebung der gegen sie in erster Instanz verhängten Geldstrafen und Schadenersatzforderungen in Höhe von insgesamt 192 Millionen Euro erreichen.

Die damals 25 Jahre alte "Erika" war vor 10 Jahren bei einem Sturm auseinandergebrochen. Aus dem Schiff flossen 20.000 Tonnen Öl ins Meer. In der Bretagne wurden etwa 400 Kilometer Küste verschmutzt.
In erster Instanz hatte die Justiz im Januar 2008 gegen Total, die Reederei, den Schiffseigner und das Schiffskontrollregister RINA wegen des schlechten Zustands des einwandigen Tankers Geldstrafen zwischen 75.000 und 375.000 Euro verhängt. Mit dem Schadenersatz von 192 Millionen Euro erkannte ein französisches Gericht erstmals neben konkreten materiellen Forderungen auch einen Umweltschaden an.

Auch mehrere Zivilkläger haben Berufung eingelegt, darunter Gemeinden, die von der Katastrophe betroffen waren. Sie wollen höhere Entschädigungen durchsetzen. Die Staatsanwaltschaft erhob ihrerseits Einspruch gegen den Freispruch für den Kapitän der "Erika". Das Verfahren ist bis zum 18. November angesetzt.