Ulrike Sachweh
Artikel vom 20.11.2009 Letzte Aktualisierung am 20.11.2009 14:52 TU
Bei der Explosion der AZF-Fabrik im September 2001 waren 31 Menschen ums Leben gekommen und tausende weitere verletzt worden.
Der Freispruch erging nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", die Richter stellten aber "organisatorische Fehler" in der Düngemittelfabrik fest, die der Total-Tochter gehörte.
Opferverbände kritisierten das Urteil scharf und warfen Total vor, bei hausinternen Ermittlungen am Tag nach der Katastrophe wichtige Beweisstücke zerstört zu haben. Jean-François Grelier, Vorsitzender eines der Opferverbände:
"Das ist ein echter Skandal. Der vorsitzende Richter hat schonungslos die Mängel in der Organisation des Unternehmens verurteilt, doch da es nach der Explosion keine Spuren mehr gab, fehlten die nötigen Beweise. Er konnte die Angeklagten nur freisprechen. Es scheint, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Wir Vereinigungen werden uns miteinander absprechen. Eins ist klar: wir können das so nicht hinnehmen."
Die Staatsanwaltschaft Toulouse hat tatsächlich am Freitag Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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