Ulrike Sachweh
Artikel vom 21.01.2010 Letzte Aktualisierung am 21.01.2010 14:25 TU
Strafen sind allerdings nur vorgesehen, wenn die Firmen auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes unter der Schwelle von 40 Prozent Frauen bleiben. In diesem Fall würden Beschlüsse der Gremien automatisch ungültig. Dies würde nach dem Entwurf auch gelten, wenn Zwischenetappen nicht erreicht werden. So muss in Verwaltungsräte, die bisher nur mit Männern besetzt sind, spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes mindestens eine Frau gewählt werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten muss der Frauenanteil überall bei 20 Prozent liegen. 650 börsennotierte Unternehmen wären von dieser Frauenquote betroffen. Obwohl in Frankreich über 75 Prozent der Frauen berufstätig sind, saßen 2009 fast 90 Prozent Männer in den Verwaltungsräten. In den 500 größten Unternehmen hatten Frauen in den Gremien sogar nur einen Anteil von acht Prozent.
Die Sozialisten enthielten sich bei der Abstimmung am Mittwochabend. Sie befürworten zwar grundsätzlich das Ziel der Initiative, halten den Gesetzesvorschlag aber für "zu zurückhaltend". Auch die Kommunisten wollen härtere Regelungen: "40 Prozent sind keine Gleichstellung", sagte PCF-Chefin Marie-George Buffet.
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